Die Körperschaftsteuer in den VAE wirkt auf den ersten Blick simpel — bis zur entscheidenden Frage: Was genau ist „Taxable Income“ (steuerpflichtiges Einkommen)? Kurz gesagt: Die UAE Corporate Tax wird auf steuerpflichtigen Gewinn erhoben, nicht auf Umsatz. „Taxable Income“ beginnt bei Ihrem Jahresüberschuss/-fehlbetrag (Accounting Income) und wird anschließend um definierte Positionen nach Gesetz und Guidance der Federal Tax Authority (FTA) angepasst.
Dieser Artikel erklärt die Steuersätze 0% und 9%, die Schwelle von 375.000 AED, und wie „Taxable Income“ praktisch ermittelt wird — inklusive klarer Beispiele und typischer Fehlannahmen.
1) UAE Corporate Tax Steuersätze: 0% und 9% (und wann 15% relevant wird)
Standard-Steuersätze (für die meisten Unternehmen)
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0% auf steuerpflichtiges Einkommen bis 375.000 AED
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9% auf steuerpflichtiges Einkommen über 375.000 AED
Wichtig für Free Zones
Free-Zone-Unternehmen fallen grundsätzlich in den Anwendungsbereich der Körperschaftsteuer. Ein Free-Zone-Unternehmen, das als Qualifying Free Zone Person (QFZP) gilt, kann profitieren von:
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0% auf „Qualifying Income“
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9% auf steuerpflichtiges Einkommen, das nicht als Qualifying Income gilt
Große multinationale Gruppen (Pillar Two / DMTT)
Für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2025 beginnen, haben die VAE eine Domestic Minimum Top-Up Tax (DMTT) für erfasste multinationale Gruppen eingeführt (typischerweise €750 Mio.+ konsolidierter Umsatz). Ziel ist eine Mindestbesteuerung von 15% (Effective Tax Rate) im Sinne von Pillar Two.
2) Was zählt als „Taxable Income“ in den VAE?
Ausgangspunkt: Accounting Income (Gewinn laut Abschluss)
Laut FTA-Guidance ist der Ausgangspunkt für „Taxable Income“ das Accounting Income — also Ihr Jahresüberschuss/-fehlbetrag gemäß Finanzabschluss, erstellt nach IFRS (oder IFRS for SMEs, sofern zulässig).
Danach erfolgen gesetzliche Anpassungen
Das Corporate Tax Law definiert: Taxable Income = Accounting Income ± gesetzliche Anpassungen. Dazu gehören u. a. steuerbefreite Einkünfte, Erleichterungen/Reliefs, abzugsfähige und nicht abzugsfähige Aufwendungen, Verrechnungspreis-Anpassungen (arm’s length), Verlustverrechnung sowie weitere definierte Anpassungen.
Praktisch heißt das: Man „schätzt“ den Wert nicht. Man leitet Taxable Income systematisch aus dem Abschluss ab.
3) Praktischer Workflow zur Ermittlung des steuerpflichtigen Einkommens
Die meisten Unternehmen können in fünf Schritten arbeiten:
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IFRS-Finanzabschluss erstellen (oder IFRS for SMEs, sofern zulässig).
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Accounting Income (Jahresüberschuss/-fehlbetrag) als Startwert.
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Gesetzliche Anpassungen anwenden, um „Taxable Income“ zu ermitteln (z. B. Exempt Income, nicht abzugsfähige Aufwendungen, Reliefs, steuerliche Verlustverrechnung, arm’s-length Anpassungen).
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Steuersatz anwenden (0%/9%, oder Free-Zone-Regime bei QFZP).
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Filing + Dokumentation: saubere Unterlagen sind in der Praxis entscheidend.
4) Einfache Beispiele (0% vs 9% korrekt gerechnet)
Beispiel A: Mainland (oder nicht-QFZP) mit 300.000 AED Taxable Income
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Steuerpflichtiges Einkommen: 300.000 AED
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Steuersatz: 0% bis 375.000 AED
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Körperschaftsteuer: 0 AED
Beispiel B: Mainland (oder nicht-QFZP) mit 800.000 AED Taxable Income
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Erste 375.000 AED zu 0% ⇒ 0 AED
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Rest 425.000 AED zu 9% ⇒ 38.250 AED
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Körperschaftsteuer: 38.250 AED
Beispiel C: Qualifying Free Zone Person (QFZP) mit gemischten Einkünften
Bei einer QFZP gilt:
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0% auf Qualifying Income
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9% auf steuerpflichtiges Einkommen, das nicht Qualifying Income ist
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Die 0%-Schwelle bis 375.000 AED gilt nicht für QFZPs.
Die FTA-Guidance enthält Beispiele, in denen eine QFZP Qualifying Income und separat steuerpflichtiges Nicht-Qualifying Income erzielt — und 9% auf das Nicht-Qualifying Taxable Income angewendet wird, ohne Anwendung der 375.000-AED-Schwelle.
5) Small Business Relief: getrennt von den Steuersätzen 0%/9%
Small Business Relief ist kein zusätzlicher Steuersatz, sondern eine Erleichterung. Nach Ministerial Decision No. 73 of 2023:
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Umsatzschwelle: 3.000.000 AED pro Steuerperiode
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Anwendbar für Steuerperioden ab 1. Juni 2023 bis zu Perioden, die spätestens am 31. Dezember 2026 enden (unter Bedingungen).
Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind und die Erleichterung gewählt wird, wird die steuerliche Bemessungsgrundlage für die betroffene Periode im Rahmen des Reliefs behandelt (FTA-Guidance verweist auf den Relief-Mechanismus).
6) Häufige Fehlannahmen (und was tatsächlich gilt)
Fehlannahme 1: „Die Steuer wird auf Umsatz erhoben.“
Falsch. Besteuert wird Taxable Income — Startpunkt ist Accounting Income, danach folgen gesetzliche Anpassungen.
Fehlannahme 2: „Free Zone heißt automatisch 0%.“
Falsch. 0% gilt bei QFZP auf Qualifying Income; anderes steuerpflichtiges Einkommen kann mit 9% besteuert werden.
Fehlannahme 3: „Jeder hat die 0%-Schwelle bis 375.000 AED.“
Nicht für QFZPs. Eine QFZP hat das eigene Regime: 0% auf Qualifying Income und 9% auf nicht-qualifizierendes steuerpflichtiges Einkommen — ohne 375.000-AED-Schwelle.
Fehlannahme 4: „Corporate Tax bedeutet Lohnsteuer.“
Corporate Tax ist eine Unternehmenssteuer. Offizielle Kommunikation stellt klar, dass sie nicht die persönliche Beschäftigungsvergütung als solche besteuert (wobei selbstständige/business Aktivitäten von natürlichen Personen je nach Fall in den Anwendungsbereich fallen können).
7) Kurz-FAQ (SEO-relevant)
Ist die UAE Corporate Tax 9% auf alle Gewinne?
Nein. Für Standard-Taxable Persons sind es 0% bis 375.000 AED Taxable Income und 9% darüber.
Wie wird Taxable Income berechnet?
Ausgangspunkt ist der Jahresüberschuss/-fehlbetrag (Accounting Income) nach IFRS; danach werden die Anpassungen nach Corporate Tax Law/FTA-Guidance vorgenommen.
Zahlen Free-Zone-Unternehmen automatisch 0%?
0% ist für QFZP auf Qualifying Income möglich; nicht-qualifizierendes steuerpflichtiges Einkommen kann 9% auslösen. Die 375.000-AED-Schwelle gilt nicht für QFZPs.
Wann sind 15% relevant?
Bei der UAE DMTT für erfasste multinationale Gruppen (typischerweise €750 Mio.+ Umsatz) für Geschäftsjahre ab oder nach 1. Januar 2025.
Die UAE Corporate Tax ist in der Rate einfach — 0% bis 375.000 AED und 9% darüber — aber das Ergebnis hängt davon ab, wie sauber Sie Taxable Income aus dem Abschluss ableiten und wie Sie korrekt klassifizieren (Standard Taxable Person vs QFZP; außerdem ggf. Pillar Two/DMTT).
Wenn Sie Ihre Corporate-Tax-Position sauber aufsetzen wollen — inklusive Taxable-Income-Build, Free-Zone-Qualifikation und einem defensiblen Filing-Pack — übernimmt Paulson & Partners die Strukturierung, Dokumentation und Umsetzung Ihrer UAE Corporate Tax Compliance end-to-end.

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