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Das angekündigte Körperschaftssteuersystem (CT) der VAE führt ein abgestuftes Steuersatzsystem mit drei unterschiedlichen Sätzen ein:
Steuersatz von 0 % Jährliche steuerpflichtige Gewinne bis zu 375.000 AED werden mit einem Steuersatz von Null besteuert, wodurch kleine Unternehmen und Start-ups effektiv von der CT befreit sind
Steuersatz von 9 % Jährliche steuerpflichtige Gewinne über 375.000 AED unterliegen einem Steuersatz von 9 %, der den Großteil der üblichen Unternehmensgewinne in den VAE abdeckt.
MNU-spezifische Steuersätze Multinationale Unternehmen (MNEs), die unter Säule 2 des BEPS 2.0-Rahmenwerks fallen (mit konsolidierten globalen Umsätzen über 3,15 Milliarden AED), unterliegen den Steuersätzen und Vorschriften, die im Base Erosion and Profit Shifting (BEPS) der OECD festgelegt sind. Regeln, die Gewinnverlagerungen und die Aushöhlung der Steuerbemessungsgrundlage eindämmen sollen
Für steuerliche Zwecke basieren die steuerpflichtigen Gewinne auf Buchgewinnen, beinhalten jedoch spezifische Anpassungen, die im CT-Gesetz erforderlich sind. Diese Struktur gleicht die Steuerpolitik der VAE an internationalen Standards aus und sorgt so für ein wettbewerbsfähiges Steuerumfeld und unterstützt gleichzeitig die Einhaltung globaler Rahmenbedingungen.
Die VAE sind weiterhin bestrebt, ihre Steueranreize für in Freihandelszonen (FTZ) registrierte Unternehmen aufrechtzuerhalten. Unternehmen, die ausschließlich in diesen Zonen tätig sind und keine Geschäfte mit dem Festland der Vereinigten Arabischen Emirate tätigen, haben bis zum Ablauf ihrer Steuerbefreiungsfrist Anspruch auf einen Steuersatz von 0 % (oder gegebenenfalls eine Befreiung). Allerdings sind alle Unternehmen der Freihandelszone verpflichtet, eine jährliche Körperschaftssteuererklärung (CT) einzureichen, um die Einhaltung der Vorschriften sicherzustellen.
Überlegungen zu Doppelgeschäften Unternehmen mit Aktivitäten sowohl auf dem Festland der Vereinigten Arabischen Emirate als auch in Freihandelszonen – insbesondere solche im Rahmen eines Doppellizenzsystems – sollten prüfen, wie sich das CT-Regime auf ihr Geschäftsmodell und ihre Steuerplanungsstrategien auswirken kann. Eine sorgfältige Prüfung kann dabei helfen, alle erforderlichen Anpassungen zu ermitteln, um den Betrieb zu optimieren und gleichzeitig von den Steueranreizen der Freihandelszone zu profitieren.
In den Vereinigten Arabischen Emiraten (VAE) gelten nun die OECD-Verrechnungspreisregeln (TP-Regeln), die von allen Unternehmen die Einhaltung verbindlicher TP-Compliance- und Dokumentationsanforderungen verlangen. Diese Regeln gelten möglicherweise nicht nur für grenzüberschreitende, sondern auch für inländische Transaktionen und stellen sicher, dass alle konzerninternen Geschäfte zu marktüblichen Konditionen abgewickelt werden.
In der Vergangenheit lag der Schwerpunkt bei konzerninternen Verkaufs- und Finanzierungsvereinbarungen innerhalb von in den Vereinigten Arabischen Emiraten ansässigen Konzernen möglicherweise nicht auf marktüblichen Preisen, da durch eine Finanzkonsolidierung häufig die Notwendigkeit einer internen Transaktionsvergütung entfallen würde. Diese Verschiebung bedeutet, dass alle konzerninternen Transaktionen nun marktüblichen Standards entsprechen und durch eine entsprechende TP-Dokumentation belegt werden müssen.
Für Unternehmen stellt dies eine erhebliche regulatorische Änderung dar, da alle aktuellen konzerninternen Vereinbarungen – einschließlich grenzüberschreitender und inländischer Transaktionen – bewertet und angepasst werden müssen, um die Vorschriften einzuhalten. Eine ordnungsgemäße Dokumentation ist unerlässlich, um Preismethoden zu belegen, Risiken zu mindern und potenzielle Streitigkeiten mit Steuerbehörden zu vermeiden.
Nach dem Körperschaftssteuersystem (CT) der VAE können kumulierte steuerpflichtige Verluste vorgetragen werden, um künftige steuerpflichtige Gewinne auszugleichen. Diese Bestimmung ermöglicht es Unternehmen, vergangene Verluste zu nutzen, um das steuerpflichtige Einkommen in profitablen Jahren zu reduzieren, wodurch der Cashflow effektiv verbessert und das langfristige Wachstum unterstützt wird. Die Einzelheiten der Verlustvortragszeiträume und etwaiger Bedingungen werden in den CT-Vorschriften der VAE dargelegt.
Das Körperschaftssteuersystem (CT) der VAE sieht Bestimmungen zur Steuergruppierung und Gruppenentlastung vor, die es in den VAE ansässigen Gruppen ermöglichen, von einer konsolidierten Steuererklärung und einer gemeinsamen Steuererleichterung zu profitieren. Berechtigte VAE-Gruppen können:
Konsolidierte Steuererklärungen einreichen Gruppen mit qualifizierten Unternehmen sollten in der Lage sein, eine einzige, konsolidierte Steuererklärung einzureichen, was die Einhaltung von Vorschriften und die Verwaltung vereinfacht.
Steuerverluste innerhalb der Gruppe ausgleichen Steuerverluste eines Konzernunternehmens können mit den steuerpflichtigen Gewinnen eines anderen Unternehmens verrechnet werden, wodurch die Steuereffizienz innerhalb der Gruppe optimiert wird.
Diese Bestimmungen verbessern die Steuereffizienz und ermöglichen es Konzernunternehmen, kombinierte Ressourcen effektiv zu nutzen, wodurch ein unterstützender Rahmen für in den VAE ansässige Unternehmen zur strategischen Verwaltung von Körperschaftssteuerverbindlichkeiten geschaffen wird. Spezifische Bedingungen und Zulassungskriterien für die Gruppierung werden in den detaillierten CT-Bestimmungen der VAE dargelegt.
Nach dem Körperschaftssteuersystem der VAE (CT) haben steuerpflichtige Unternehmen Anspruch auf eine ausländische Steuergutschrift für im Ausland gezahlte Körperschaftssteuern auf Einkünfte, die auch in den VAE steuerpflichtig sind. Diese Gutschrift kann auf die jährliche Steuerschuld des Unternehmens in den VAE angerechnet werden, was dazu beiträgt, eine Doppelbesteuerung von Einkünften aus ausländischen Quellen zu verhindern und ein günstigeres Steuerumfeld für Unternehmen in den VAE mit internationalen Geschäftstätigkeiten zu gewährleisten. Die Einzelheiten und Einschränkungen für die Inanspruchnahme ausländischer Steuergutschriften werden in den CT-Vorschriften der VAE festgelegt.